Dienstag, 3. Juni 2014

Am Wegesrand



Ich konnte einfach nicht widerstehen und musste auf dem Weg zum Sonntagsbäcker ein paar wilde Margeriten pflücken. Natürlich plagt mich jetzt ein kleines bissel mein schlechtes Gewissen. Sollte ich nicht mehr Rücksicht auf die Natur nehmen? Und schon stellt sich die Frage: Ist das Pflücken von Blumen am Wegesrand überhaupt erlaubt? Ich meine, ja! Soweit ich weiß, darf man sich am Wegesrand einen Strauß zusammen sammeln. Schnell noch eine kleine Recherche im Internet und meine Vermutung wird bestätigt: >>Rücksichtnahme in der Natur schließt jedoch nicht aus, dass man an einem blühenden Wegrand einen kleinen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten pflückt, um sich oder Eltern, Freunden und Bekannten eine Freude zu bereiten. Erlaubtes Maß ist ein Handstrauß, das ist so viel, "wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann". Strengere Regeln gelten für die gemäß Bundesartenschutzverordnung "besonders geschützten Arten". Sie dürfen weder ganz noch teilweise abgeschnitten, abgepflückt oder ausgraben werden. Die Liste ist recht lang, unter anderem gehören zu den besonders geschützten Arten Eisenhut, Arnika, die meisten Farne, alle Nelken und Enziane, Blaustern, Schachblumen, Schwertlilien und Küchenschellen sowie sämtliche wild wachsenden Orchideen, Krokusse, Tulpen und Narzissen.  Noch strenger und damit im Grunde genommen einfacher ist es in den meisten deutschen Naturschutzgebieten und in den Nationalparks. Hier dürfen nämlich Flächen abseits der Wege ohnehin nicht betreten werden und es gilt überall ein generelles Blumenpflückverbot.<< (NABU)

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